Kostenübernahme und Voraussetzungen für Krankentransport

Krankentransporte werden verordnet, wenn Ihre Mobilität durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, Sie medizinische oder fachliche Betreuung benötigen und die Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist.

  1. Die erste Voraussetzung ist die Verordnung einer Krankenbeförderung durch einen Arzt. Damit versichert der Arzt, dass die Fahrt medizinisch zwingend erforderlich ist.
  2. Die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse. Jede Fahrt zu einer ambulanten Behandlung muss von der Krankenkasse vorher genehmigt sein.
  3. Genehmigungsfreie Fahrten sind Entlassungen aus dem Krankenhaus und stationäre Behandlung oder Nachbehandlung.
  4. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten pro Fahrt, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.
  5. Ausnahmen zur Leistung der Zuzahlung sind:
    • Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Ausnahme der Fahrkosten
    • Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, die von der GKV getragen werden
    • empfohlenen Schutzimpfungen